M&A

M&A: Rasanter Anstieg von Großschäden zu verzeichnen

Die Gewährleistungsversicherung (W&I-Deckung) bietet sowohl Käufern als auch Verkäufern eine Lösung zur Reduzierung ihrer Transaktionsrisiken und erleichtert auf beiden Seiten auch den sauberen Ausstieg aus Investitionen. Gerade im unsicheren wirtschaftlichen Umfeld von entscheidender Bedeutung, auch wenn die globalen M&A-Aktivitäten derzeit eher verhalten sind.

Die aktuelle Ausgabe der AIG M&A Claims Intelligence Series zeigt, dass die W&I-Versicherung Potenzial sowohl für Großschäden als auch für Frequenzschäden aufweist und eine Vielzahl von Transaktionsproblemen abdeckt.

So zeigt die Studie beispielsweise, dass die Schadenhöhe weiter steigt, wobei die größten Schadenzahlungen (über 10 Millionen Dollar) 19 % der Ansprüche ausmachen, gegenüber 15 % in der letztjährigen Studie und 8 % im Jahr zuvor. Die durchschnittliche Schadenhöhe in diesem Bereich ist ebenfalls angestiegen.

Erfahren Sie hier alle Fakten  (auf Englisch)

Ein Blick auf den Umgang mit M&A-Schäden ist im Zusammenhang auf den rasanten Anstieg von M&A Schäden angeraten

Alexander Nagler, Managing Director AIG DACH, berichtet über seine Erfahrungen aus diesem Bereich.

Zu den Hauptbedenken, die Versicherungsnehmer beim Kauf einer Gewährleistungsversicherung (Warranty & Indemnity, W&I) haben, gehört natürlich die Frage, wie sich der Ablauf im Schadenfall gestaltet. Falls eine Garantieverletzung auftritt, möchte ein Versicherungsnehmer wissen, was er von seinem Versicherer erwarten kann, wenn er eine Schadenmeldung im Rahmen seiner W&I-Police einreicht.

Für Versicherungsnehmer sollten die Erfahrung des Versicherers mit Schadenfällen und der Ablauf der Schadenabwicklung daher Hauptentscheidungskriterien beim Kauf einer W&I-Versicherung sein. Natürlich spielen Preis und Umfang des Versicherungsschutzes eine wichtige Rolle, aber da das gesamte Ziel der Police darin besteht, im Falle eines berechtigten Anspruchs Deckung und Hilfestellung zu bieten, kann das Verständnis der Schadenabwicklung eines Versicherers dem Versicherungsnehmer helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen und sicherzustellen, dass jede Schadenmeldung so reibungslos und effizient wie möglich abläuft.

Um Käufer von W&I-Versicherungen zu unterstützen, möchte ich Ihnen im Folgenden ein Abbild über den allgemeinen Ablauf einer typischen Schadenabwicklung geben. Als Versicherungsnehmer möchte ich Ihnen wichtige Hinweise für das Einreichen einer Schadenmeldung im Rahmen ihrer Police darlegen.

Überblick über die Schadenabwicklung

Zur Abwicklung eines Schadens ist es am besten, wenn Versicherungsnehmer, Versicherungsmakler und Versicherer gemeinschaftlich zusammenarbeiten. Die Geltendmachung eines Anspruches und die Prüfung der Deckung sollten nicht als sich feindlich gegenüberstehende Prozesse betrachtet werden. M&A-Transaktionen können bekanntermaßen kompliziert und von hohem Wert sein und dementsprechend kann auch die Schadenmeldung der W&I-Versicherung komplex sein. Für Versicherungsnehmer läuft sie im Großen und Ganzen jedoch in folgenden fünf Schritten ab:


1.    Erhalt und Bestätigung einer gültigen Schadenmeldung

  • Der Versicherer erhält die Schadenmeldung vom Versicherungsnehmer oder Versicherungsmakler und weist sie einem Schadenregulierer zu. Der Prozess der Schadenabwicklung kann zwischen Versicherern variieren. Zum internen Schadenbearbeitungsteam von AIG gehören erfahrene Schadenregulierer in ganz Europa. Diese verfügen über lokales Wissen und Expertise in der Bearbeitung von M&A-Schadensfällen, einschließlich der Handhabung von Primärpolicen, auf das sie zur Prüfung des Schadensfalls und zur Entscheidungsfindung zurückgreifen können. Versicherer, die nicht vor Ort präsent sind und über kein internes Schadenbearbeitungsteam oder nur über begrenzte Erfahrung im Schadenfall verfügen, beauftragen möglicherweise einen externen Berater damit, die gesamte Schadenabwicklung in ihrem Namen durchzuführen.
  • Der Schadenregulierer wird den Erhalt der Schadenmeldung bestätigen und sagen, ob die Meldung mit den im Rahmen der Police geltenden zeitlichen und inhaltlichen Bestimmungen zur Schadenmeldung in Einklang steht oder nicht.

2.    Durchsicht der Schadenmeldung und Anforderung weiterer Informationen

  • Der Schadenregulierer beginnt mit der Durchsicht der Schadenmeldung. Im Idealfall arbeiten die M&A-Schadenregulierer eng mit dem Underwriting-Team zusammen, um sich schnell ein detailliertes Verständnis der Transaktion zu verschaffen und sich ein Bild von der Deckung zu machen.
  • Der Schadenregulierer fordert gegebenenfalls weitere Informationen vom Versicherungsnehmer an, um festzustellen, was dieser von der Deckung unter der Police erwartet oder um den Wert des entstandenen Schadens zu beurteilen. Er arbeitet – oft unter Einbeziehung des Versicherungsmaklers – eng mit dem Versicherungsnehmer zusammen, um weitere erforderliche Informationen zu sammeln.

3.    Ansprüche Dritter

  • Für den Fall, dass die Schadenmeldung sich auf Ansprüche Dritter bezieht, hat der Versicherer nach dem Wortlaut der Police regelmäßig das Recht, sich an einem solchen Anspruch zu beteiligen, und kann verlangen, dass die Beilegung von Streitigkeiten nur mit seiner Zustimmung erfolgen darf. In der Regel darf der Versicherungsnehmer darüber hinaus die Rechte des Versicherers gegenüber gegebenenfalls beteiligten Dritten nicht beeinträchtigen.

4.    Rechtliche Berater und Finanzexperten

  • Der Versicherer kann einen rechtlichen Berater und/oder Finanzexperten bitten, bei der Durchsicht der Schadenmeldung mitzuwirken. Mithilfe von Rechts- und Finanzberatung kann der Versicherer insbesondere in komplexen Fällen oder bei komplizierten Schadenfeststellungen bestimmen, was unter die Deckung der Police fällt.

5.    Deckungsentscheidung und Auszahlung eines Schadens

  • Wenn der Versicherer zu der Auffassung gelangt, dass ein Schaden durch die Police gedeckt ist, wird er die Deckung gegenüber dem Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler bestätigen. Für den Fall, dass der Schaden nicht oder nur teilweise gedeckt ist, wird der Versicherer seine Entscheidung in Bezug auf die Deckung ausführlich begründen und diese gegebenenfalls mit dem Versicherungsnehmer besprechen, um seine Position zu bestätigen.
  • Der Versicherer kommt möglicherweise schnell zu dem Schluss, dass eine Garantieverletzung vorliegt. Es kann jedoch länger dauern, bis er das Ausmaß des erlittenen Schadens beziffern kann. Da diese Einschätzung häufig nicht einfach ist, arbeitet der Versicherer mit beauftragten Experten und dem Versicherungsnehmer zusammen, um die korrekte Schadenhöhe zu berechnen.
  • Sobald der Betrag feststeht, wird der Versicherer die Auszahlung der Schadenssumme so bald wie möglich veranlassen.

Einreichen der Schadenmeldung –
Wichtige Hinweise vonseiten eines Versicherers

Als Versicherer sind wir uns bewusst, dass unsere Versicherungsnehmer eine zügige Schadenregulierung wünschen. Daher ist unser Prozess zur Schadenabwicklung so konzipiert, dass unsere Deckungsposition so schnell wie möglich bestätigt wird. Um sicherzustellen, dass eine Deckungsentscheidung ohne Verzögerung erfolgen kann, ist eine gut vorbereitete Schadenmeldung natürlich eine große Hilfe. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Hinweise zusammengestellt, die Versicherungsnehmer beachten sollten, wenn sie einen Schaden im Rahmen ihrer M&A-Versicherung geltend machen wollen.

1.    Zeitlicher Ablauf
Es versteht sich von selbst, dass Schäden, die im Rahmen der Police geltend gemacht werden, innerhalb der entsprechenden Vertragslaufzeit der Police entstanden sein müssen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass dem Versicherer auch innerhalb der Laufzeit der Police unverzüglich eine Schadenmeldung vorgelegt wird. Der Wortlaut einer W&I-Police wird regelmäßig vorsehen, dass eine Schadenmeldung so schnell wie möglich nach Bekanntwerden des Schadens durch den Versicherungsnehmer und möglicherweise auch innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen erfolgen muss.

2.    Zustellung
Denken Sie daran, zu prüfen, ob es bestimmte Vorgaben dazu gibt, wie eine Schadenmeldung dem Versicherer zugehen soll. Unter den aktuellen Umständen und während einer Zeit, in der viele von uns zu Hause arbeiten, ist die Zustellung per Post (falls diese gefordert werden sollte) möglicherweise schwieriger. Fragen Sie Ihren Versicherer gegebenenfalls, ob er auch eine Zustellung per E-Mail akzeptiert, was wahrscheinlich auch für ihn bequemer sein wird. Sprechen Sie auch mit Ihrem Versicherer, um zu entscheiden, welche Zustellungsmethode für weitere Dokumente am besten geeignet ist.

3.    Ausführliche Angaben
Stellen Sie sicher, dass Ihre Schadenmeldung eine detaillierte Beschreibung der im Zusammenhang mit dem Schaden maßgeblichen Fakten und Umstände enthält und dass die Garantien und Entschädigungen, die ihrer Ansicht nach nicht geleistet wurden, aus ihr hervorgehen. Zu diesem Zeitpunkt sind Ihnen möglicherweise noch nicht alle relevanten Informationen bekannt, aber wenn Sie dem Versicherer eine detaillierte Auflistung der vorliegenden Informationen zur Verfügung stellen, wird dies nicht nur den typischen Anforderungen der Police gerecht, sondern hilft dem Schadenregulierer auch dabei, seine Anfragen nach weiteren erforderlichen Informationen einzuschränken, sodass er sich auf die wichtigen Fragen zur Deckungsentscheidung konzentrieren kann.

4.    Relevante Dokumente
Sollten Sie über relevante Dokumente im Zusammenhang mit einer Schadenmeldung verfügen (zum Beispiel Gerichtsdokumente, wichtige Verträge, Steuerbescheide, Sachverständigengutachten oder Korrespondenz), fügen Sie bitte Kopien dieser Dokumente bei; ein Schadenregulierer wird wahrscheinlich viel schneller eine Deckungsposition vorlegen können, wenn er diese Informationen sofort erhält. Der Versicherer wird möglicherweise noch weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen. Wenn Sie Ihrer Schadenmeldung jedoch alles beifügen, was der Versicherer Ihrer Meinung nach benötigt, wird dies aller Voraussicht nach zu einem reibungslosen Ablauf der Schadenabwicklung beitragen.

5.    Erstgespräch zur Schadenmeldung
Sollten Sie der Ansicht sein, dass es hilfreich wäre, die Schadenmeldung zu Beginn des Prozesses in einem Telefongespräch zu erläutern, zum Beispiel, wenn umfangreiche Hintergrundinformationen vorliegen, wird Ihr Versicherer oft dankbar sein, ein solches Gespräch zusammen mit Ihrem Versicherungsmakler und gegebenenfalls einem Rechtsberater zu führen. Wie oben erwähnt, sollten die Parteien bei diesem Prozess zusammenarbeiten, da eine frühzeitige Kommunikation zu allen wichtigen Punkten oder besonderen Fragen bei der Abwicklung des Schadens hilfreich sein kann.

Ein gutes M&A-Schadenbearbeitungsteam

Ein gutes M&A Schadenbearbeitungsteam besteht aus einem globalen Netzwerk aus hauseigenen Schadenexperten, die von engagierten Rechtsberatern unterstützt werden. Die Regulierer sollten erfahren in Großschäden sein und auf M&A-Schadenmeldungen spezialisiert sein.


Das hört sich selbstverständlich an. Ist es aber nicht, obwohl es elementar ist.
Fragen Sie bei Ihrem Versicherer ruhig nach.


Ihr Alexander Nagler