FAQ Wassersport

Vertrag: Kündigung/Abmeldung

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiters Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform (E-Mail, Post oder Fax) gekündigt wird.

  • Bei Veräußerung des bei uns versicherten Bootes besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wir benötigen in diesem Fall eine unverzügliche Information in Textform (E-Mail, Post oder Fax) und einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag).Bei einer vorhandenen Kaskoversicherung ist die Einreichung der vollständigen Erwerberdaten zwingend notwendig, um den gesetzlichen Pflichten der §§ 95-97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nachzukommen.
  • Selbstverständlich werden die Daten nach der Datenschutzrichtlinie (DSGVO) behandelt.

  • Eine Vertragsübernahme durch den Erwerber ist nicht möglich.
  • Wir empfehlen dem Erwerber den eigenständigen Abschluss einer Versicherung.

  • Die Abmeldung eines Bootes aus einem Bootsregister bzw. die Löschung eines Bootsscheins bedingt NICHT automatisch eine Kündigung der Versicherung und stellt auch keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
  • Bitte informieren Sie uns in Textform (E-Mail, Post oder Fax) über den genauen Sachverhalt.
  • Im Falle einer Veräußerung reichen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag) mit ein.