FAQ Wassersport

Vertrag: Änderungen

  • Bei einem Bootswechsel ist die Umschreibung eines bestehenden Vertrages leider nicht möglich.
  • Für das neue Boot ist ein neuer Antrag zu stellen.
  • Die Beitragsberechnung und Antragsstellung der Versicherung erfolgt über einen Versicherungsmakler oder einen unserer Kooperationspartner.
  • Sofern das bisher bei uns versicherte Boot veräußert wurde, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wir benötigen in diesem Fall eine unverzügliche/ zeitnahe Information in Textform (E-Mail, Post oder Fax) und einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Kaufvertrag).

Wir benötigen eine Mitteilung in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit folgenden Angaben: Hersteller, Typenbezeichnung, Motor-Nr., Leistung, Baujahr sowie eineKopie des Kaufvertrags/ der Anschaffungsrechnung.

Wir benötigen eine Mitteilung in Textform (E-Mail, Post oder Fax).

  • Hierfür benötigen wir das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Mandat (per E-Mail, Post oder Fax).
  • Das entsprechende Formular kann bei uns abgefordert werden. 

  • Eine Aussetzung des Versicherungsschutzes bzw. Ruhestellung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • Im Ausnahmefall kann unter Umständen eine andere individuelle Lösung gefunden werden. Hierfür benötigen wir eine Mitteilung des Anliegens in Textform (E-Mail, Post oder Fax).

  • Wir benötigen eine Mitteilung über den Sachverhalt in Textform (E-Mail, Post oder Fax), eine Kopie der Sterbeurkunde und – sofern vorhanden – eine Kopie des Erbscheins.
  • Ebenso benötigen wir eine Information, was mit dem bei uns versicherten Boot geschehen ist.
  • Soll der Vertrag gleichzeitig gekündigt werden, reicht eine entsprechende Erklärung.
  • Sofern eine Umschreibung auf (Ehe) Partner, volljährige Kinder oder Erben gewünscht ist, benötigen wir zur Prüfung eine entsprechende Nachricht.  

  • Die Urlaubsdeckung ist nach vorheriger Anmeldung für einen genannten zusammenhängen Zeitraum von höchstens 6 Wochen einmalig im Versicherungsjahr mitversichert.
  • Für die Beantragung benötigen wir eine Mitteilung in Textform (E-Mail, Post oder Fax) mit Angabe des gewünschten Beginns. 

Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Vertrag, für den ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.