Je nach Betriebsart verfügen Unternehmen über mehr oder weniger begehrliche Waren und/oder Güter.
In Abhängigkeit dessen, sollten adäquate Einbruchdiebstahl-Vorkehrungen getroffen werden. Geschieht dies nicht, werden bestimmte Betriebsarten evtl. vom Versicherer gänzlich abgelehnt.